Beratung
persönlich oder onlineThemen:
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (selbständig oder angestellt)
- Wechsel vom Angestelltenverhältnis zur Selbständigkeit oder umgekehrt
- Teilzeitarbeit und Vorsorge
- Einkauf in eine Pensionskasse
- Fragen zu Freizügigkeitskonten
- Vorsorgemöglichkeiten im Konkubinatsverhältnis
- Vorsorge bei unbezahltem Urlaub
- Erwerb von Wohneigentum mit Geldern der 2. Säule
- Beratung zum Thema Einzahlungen in eine 3. Säule (Konto oder Police)
- Änderungen Ihrer Lebenssituation und deren Auswirkungen auf die Vorsorge
Kurzanalyse Ihrer heutigen Vorsorge oder mögliche Planungswege für Ihre zukünftige Vorsorge. Mögliche Lösungsansätze mit Besprechung oder Auskünften zu weiterführenden Stellen und Organisationen. Die Checkliste der notwenigen Unterlagen erhalten Sie bei Anmeldung.
Sprachen: D, F, E, I, Sp
Persönliche Beratungen - Barzahlung vor Ort
65 Franken für eine Beratung von 30 Minuten
130 Franken für eine Beratung von 60 Minuten
- Rechnungsstellung möglich (administrativer Mehraufwand von 5 Franken); ausgenommen sind Personen mit niedrigem Einkommen, Bezüger/innen von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen.
- Online-Beratungen möglich; Mehrkosten: 5 bis 10 Franken.
Beratungsstelle
Die Beratungen finden an folgender Adresse stattBern
Zeughausgasse 14
3011 Bern
Tel. +41 31 311 72 01
Terminvereinbarung
Jetzt anmelden und Termin vereinbaren
Literaturhinweis
CHSS-Interview mit Arbeitsmarktökonomin Michaela Slotwinski: "Für Mütter ist eine Scheidung ein Riesenrisiko."
Im Interview mit der Online-Publikation des Bundesamts für Sozialversicherungen (CHSS) spricht die Arbeitsmarktökonomin Michaela Slotwinski über ihre Studienergebnisse. Sie untersuchten, ob ein besserer Wissensstand über die Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die soziale Sicherheit zu einer Pensenerhöhung und einer besseren Absicherung führt. Die Studie von Arbeitsmarktökonomin Michaela Slotwinski bei Lehrerinnen mit Kindern zeigt, dass wenn Frauen besser über Fragen zur sozialen Absicherung Bescheid wissen, sie dann das Beschäftigungsniveau erhöhen. Es ist immer noch vielen Frauen nicht bewusst, dass sie langfristig finanzielle Risiken eingehen, wenn sie ihr Pensum reduzieren. Bereits bei einer Pensumerhöhung von 10 Prozent reduziert sich die Einkommenseinbusse aus Teilzeitarbeit um 18 Prozent und der Gender-Pension-Gap reduziert sich im Pensionsalter sogar um fast die Hälfte.
Lesen Sie das Interview hier.
Informationsbroschüre Berufliche Vorsorge bei Scheidung
Herausgegeben vom Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Sie können die Broschüre hier direkt als PDF herunterladen:
www.ebg.admin.ch